— — XXI Hochbauverwaltung, s. Staatsbauverwaltung. Hubertusburg — Einlieferung von Correctionärinnen anstatt nach Waldhein vielmehr in die dasige Landesanstalt . Hülfsärztliches Externat — Regulativ für Begründung eines solch en Hypothekenbücher, s. Grund- und Hypothekenbücher. J. Jagd — Verordnung zum Gesetze wegen Ausübung derselben vom 1. December 1864, eine Vereinfachung der in der Ausführungsverordnung hierzu unter Nr. 2 im 8 5 enthaltenen Vorschrift und Berichtigung einiger im Gesetze und der Ausführungsverordnung vorkommenden Citate betr. Jagdkarten — das darüber zu haltende Journal ist jährlich nur einmal ein- zureichen Institut, stenogr aphisches, zu Dresden, — Bestätigung der Satzungen der von den Mitgliedern desselben errichteten Rätzschstiftung Intraden — deren Verwaltug . Invalidenstiftung, Sächsische, — Bestätigung der Statuten verselben . Juristische Personen — deren Beschlußfassung Justizstatistik bei den Gerichten in den Schönburgischen NReceßherrschaften und bei dem Staatsanwalte am Bezirksgerichte zu Glauchau — deren künftige Behandlung .. .. K. Kalkgenossenschaft, Ostrauer, — Bestätigung der Statuten derselben. Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1865 zu entrich- tende Kirchenanlage Kieritzsch-Bornaer Zweigeis enb ahn – 22 von Glundeigenthum zu Erbauung derselben. 1 — — welche Fluren davon betroffen werden — — Concessionirung derselben. Kirchenanlage, katholische, dießjährige, Ausschreiben dafür .. Knappschaftsverband auf den Werken des Erzgebirgischen Steinkohlen- Actienvereins — Bestätigung der Ordnung für denselben. . Knochenmühlen — Erstreckung der in § 22 fg. des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 enthaltenen Vorschriften auf selbige . Königswartha und Nieda, Oberlausitzer gemischte Grenzparochieen, — Receß mit dem Königreiche Preußen wegen Regulirung der ar Pi lastenbeiträge in denselben, vom 1. September 1864 Köthen, s. Anhalt-Dessau. Kohlen, geformte, s. Steinkohlen. Koke, s. Steinkohlen. Kosten, in Straf= und bürgerlichen Rechtssachen erwachsende, — Uebereinkunft deshalb mit der Königlich Hannoverschen Regierung wegen Tragung derselben Kranke und hülfsbed urftige Angehbrige eines anderen Staates. — Bei- tritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu dem zwischen mehreren Tag. 4 Mai 12 April 28 Juli 28 Juli 8 Dec. 21 Febr. 18 Sept. 27 Jan. 16 Juni 30 Nov. 9 Oct. 19 Sept. 15 Nov. 9 Oct. 19 Oct. 15 Sept. 6 Oct. 8 Aug. Seite. 187 134 fg. 607, 608 fg. 584 fg. Paragraph.