— 139 Gesetzzund Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 6. Stück vom Jahre 1865. .We 40. Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenvereinsstation Bautzen betreffend; vom 16. März 1865. Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins ist in Bautzen eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, deren Eröffnung für die allgemeine telegraphische Correspondenz am . 1. April 1865 erfolgen soll. Es wird bei dieser Station voller Tagesdienst, d. h. täglich von Morgens 7 Uhr bis Abends 9 Uhr, stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Cor- respondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom 18. August 1863, welches auf allen Stationen käuflich zu erlangen ist, Anwendung leiden. Dresden, am 16. März 1865. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Schreiner. & 41. Deeret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Brandis; vom 18. März 1865. Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 und § 18 sub b, Absatz 2 und Absatz 3 im Eingange der Statuten des Vorschußvereins zu Brandis enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat 1865. 21