Aogabensätt F Maßstab E 38 5½½% der nach dem nach dem Tara wird vergützet 6 « « s 4 ¾% Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler 523-Gulden ve# Centner Fuße pFuße Bruttogewicht Thir. Ngr. Fl.] #r. Pfund. zollung. WVVW 1 7 Erden, Erze und edle Metalle: Da2 Eerden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, l « geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch « aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit s einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheide— z münze J frei frei 8 Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, E mit Ausnahme der Baumwolle, roh, ge- » röstet, gebrochen oder gehechelt, auch Abfälle frei frei 9 Getreide und andere Erzeugnisse des Land- : baues: ,) a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte Scffl. 1 Baye- risches Schäffel 2 7 #— i- Anmerk. zu a. Getreide und Hülsenfrüchte in Garben, . v wie dergleichen unmittelbar vom Felde eingeführt werden, ferner Hafer in Mengen unter einem J Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter J , zwei Bayerischen Metzen und andere Getreide— « arten, sowie Hülsenfrüchte unter einem halben Preußischen Scheffel oder unter einer Bayerischen Metze. ..... « b) Sämereien und Beeren: 1. Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel Ctr.“ 1 45 2. Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse frei frei *) Aumerkung. 1 Scheffel preußisch = 1 Scheffel sächsisch.