Benennung der Gegenstünde. Maßstab der Ver— zollung. Abgabensä XFur nach dem 30-Thaler— Fuße Fl. nach dem 521-Gulden- Fuße Tara wird vergütet vom Centner Bruttogewicht Pfund. 10 c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumen- zwiebeln; Kartoffeln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf . Glas und Glaswaaren: a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Ctr. veranschlagt: 51 Preußische 6 Altbayerische 41 Rheinbagerische b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlifse- nes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und Tafel- glas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz weiß) . C)Gepxe1,tesgeschltffenes abgeriebenes, geschnit tenes, gemustertes, massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelz d) Spiegelglas: 1. rohes, ungeschliffenes. 2. geschliffenes, belegt oder unbelegt e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Ver- bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, zur Berlenbereitung und Kiunstglasblaserei, auche Gla- surmasse Cubikfuß. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. "frei Thlr.] Ngr. 20 1 frei 15 10 Fkr. 10 527 30 524 28 in Fässern und Kisten. 13 in Körben. 17 in Kisten. 120 in Fässern und Kisteu. 13 in Körben.