— 158 — Maßstab Abgabensätze Für r Tara wird vergütet % dernach dem nach dem g 5 Benennung der Gegenstände. Ver= 0- Thaler- 523-Gulden- von Centner volmne Fuße ruttogewicht Thlr.]Ngr. Fl.] r. Pfund. 1 11 Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 # genannten, sowie Waaren aus solchen Thier- haaren; Menschenhaare; Federn und Borsten: « a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken— form gelegt; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezoen frei frei b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit « den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht vor- stehend unter a oder unter Nr. 1 8 begriffen sind; Borsten 1 Ctr. 15 C) Oeltücher, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch « in. Verbindung mit Werg; ganz grobe FilzeCtr.1 d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern mindestens die ganze Kette 1 oder der ganze Einschlag aus Haaren besteht; . . l Filze, andere Ctr. 14 N——-p- l I l — O do d Anmerk. zu d. Gewebe aus Haaren und anderen Ge— spinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz aus Haaren besteht, werden, wenn sie Seide ent- halten, nach Nr. 30 d, in allen anderen Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten. I I 12 Häute und Felle: a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchenfelle; rohe frische und getrocknete i Seehund-undRobbenfelle.... . frei b) Felle zur Pelzwerk= (Nauchwaaren--) Bereitung 1 Ctr. 20 1%