Maßstab Abgabensätze Für der nach dem nach dem Tara wird vergütet +4. Benennung der Gegenstände. Ver 0-Thaler- 521-Gulden- vom Centner ollung. Füße Juße Bruttogewicht Thlr. Ngr. Fl. Xxr. Pfund. 13 in Fässern und Kisten. 4. Kratzen und Kratzenbeschläge Ctr. 6 10 i 30 4 . i d. s 4 in Ballen. e) Wagen und Schlitten: 1. Eisenbahnfahrzeuge vom 3 Werthzehn Procent 2. andere Wagen und Schlitten mit Leder- · oder Polsterarbeit Stück 50 8730 d) See= und Flußschiffe: 1. hölzerne .. .vom Werthfüanrocent 2. eiserne vom s Werths acht Procent Anmerk. zu d, 1 und 2. Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffs- Utensilien gehörige bewegliche Inven- tarienstücke, sowie bei den Damnfschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegen- stände festgesetzten Zollsätzen. 16 Kalender werden nach den, der Stempelabgabe halber ge- gebenen besonderen Vorschriften behandelt. 17 Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus: a)) Kautschuck in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen 2c.; Guttapercha, roh, un- gereinigt oder gereinitt frei frei b)) Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder mit baumwollenem, leine- nem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) Garne nur dergestalt umspon- nen, umflochten oder umwickelt, daß sie ohne 1865. 25