162 Maßstab Abgabensätze Für » dernachdemnachdem Tara wird vergütet * Benennung der Gegenstände. Ver30-Thaler-521-Gulden- vom Centner solmng. Fuße Fuße Bruttogewicht Thlr.] Ngr. Fl. Xr. Pfund. Ausdehnung noch deutlich erkannt werden kön- « nenzKautfchuckplattenzaufgelöstesKautschuck1Ctr. 15 52z c)GrobeSchuhmacher-,Sattler-,Riemer-und Täschnerwaaren, sowie andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kaut— schuck, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch — in Sasten und Kisten. nicht unter Nr. 20 fallen. 1 Ctr. 18 in Körben. d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedruck- tem Kautschuck, auch in Verbindung mit an- deren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; feine Schuhe; über- 20 in Fässern und Kisten. sponnene Kautschuckfäden 1 Ctr. 1730 18 in Körben. e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen (18 in Kisten. 9 in Körb oder getränkt ... .1Ctr.15 26 15 6 in Salen-. Anmerk. zu e. Kautschuck-Drucktücher für Fabriten und Kratzenleder, künstliches, für Kratzenfabriken, beide 16 in dsten und Kisten. auf Erlaubnißscheine unter Controle 1 Ctr 3 30 6 in Körben. f) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit 13 in Kiste. 9 in Körb anderen Spinnmaterialien. 1 Ctr.5 43 45 5 in Zallrn- Anmerk. zu b bis f. Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuck behandelt. 18 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren: à) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbind- ung mit Metallfädden 1 Ctr. 70 b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter c 20 in Kisten. und e genannt sind; Herrenhüte von Seide, in Körben- unstaffirt, staffirt oder garnirt; künstliche Blu- · men; zugerichtete Schmuckfedern 1 Ctr. 30 5230