263 Benennung der Gegenstände. Zollsätze für 100 Kilogramm im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. Zu Ketten angelegtes Baumwollengarn: rohes gebleichtes gefärbtees Rohes, gebleichtes oder gefärbtes, drei= oder mehrdräthiges Baumwollengarn: in einfacher Drehnggagagaga in mehrfacher Drehung oder Zwirnung ooooooo Baumwollene Gewebe, rohe, glatt, geköpert, auch Zwillich: 1ste Classe, wenn 100 Quadratmetres 11 Kilogramm oder mehr wiegen: bei 35 Fäden und darunter auf 5 Quadratmilli- metres . bei 36 Fäden und darüber auf 5 Quadratmilli— metres iiiii 2teClasse,wenn100Quadratmetres7bisausschließ- lich 11 Kilogramm wiegen: bei 35 Fäden und darunter bei 36 bis 43 Fiden . bei44Fädenunddarüber........... 3te Classe, wenn 100 Quadratmetres 3 bis ausschließ— lich 7 Kilogramm wiegen: bei 27 Fäden und darunter bei 28 bis 35 Fden bei 36 bis 43 Fäden bei 44 Fäden und darüber Der Zollsatz für das einfache Garn um 30 pét. erhöht. Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten angelegte Garn um 15 péCt. erhöht. Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten angelegte Garn um 25 Centimen auf das Kilogramm erhöht. 6 Centimen auf je 1000 Metres. 12 O „ 1000 — Frs. 50 Cts. für das Kilogr. — 8S0 — — 60 1. — 2.— - —-8()--- 1 — 20 - - - 1 90 3 — , 40“