— 265 Benennung der Gegenstände. Zollsätze für 100 Kilogramm im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. Baumwollene Gewebe: gebleichte.... .. . ... gefärbte.................... bedruckte.................... Baumwollener Sammet, und zwar: seidenartiger (genannt Velvet): rooooooo. gefärbt oder bedrukttt . . . .. anderer (Cords, Moleskins rc.): roh..................... gefärbtoderbedruckt.............. Rohe, glatte oder geköperte, baumwollene Gewebe, von denen 100 Quadratmetres weniger als 3 Kilogramm wiegen Piquês, Bazins, façonnirte Gewebe, Damaste und Bril- lantss;: Baumwollene Deckken Glatter oder gestickter Tlalllll . ... Gaze und Mousseline, gestickt oder brochirt, zur Ausstat- tung der Menubel oder für Behäagggggg .. Kleidungsstücke und ganz oder theilweise fertige Gegenstände Nicht genannte Artikell Handstickereien . ... Baumwollene Spitzen und Blonden Garne von Baumwolle, gemischt mit anderen Stoffen, zahlen denselben Zoll, wie Garne von reiner Baum- wolle, vorausgesetzt, daß die Baumwolle dem Gewichte nach in der Mischung vorherrscht. Gewebe aus Baumwolle und anderen Materialien, sofern die Baumwolle in der Mischung vorherrsct 15 pCt. mehr als für das rohe Gewebe. 25 Cent. auf das Kil. mehr als für das rohe Gewebe. 15 pCt. des Werthes. — Frs. 85 Cts. für das Kilogr. - 10 - - - - — v — 60 = - — 85 V A A A 15 pCt. des Werthes. 10 pCt. des Werthes. 5 pCt. des Werthes. 15 pCt. des Werthes.