II 310 Zollsätze. Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. Thlr. Sgr.hlr. Sgr.Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. 77. . Fl. . 77. 4.. Fl. Fr. See= und Flußschiffe, hölzerne vom Herh 58 —2 eiserne vom Werth Bemerkung. 8 Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffs-Utensilien ge- hörigen beweglichen Inventarienstücke, sowie bei den Dampfschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgesetzten Zollsätzen. Gespinnste und Gewebe. 1. Von Flachs oder Hauf. Flachs und Hauf in Stengeln und Bunden, ge- röstet oder ungeröstete Frei 4 — 2 gebrochen oder gehechelt 5 171 Garn: rohes, Maschinengespinnst 2 3 30 , Handgespinst 5 171 gebleichtes, desgleichen bloß abgekochtes oder ge- gebüktes (geäschertes) Garn, ferner gefärb- tes Grn 3 5 15 Zwirn, roh, gebleicht oder gefärtt 4 7