314 — .- Zollsätze. Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. Thlr. Sr.)Thll. Sgr. Thir. Sgr.Thlr. Sgr. —77——————73 3. Von Thierhaaren, mit Ausnahme der Wolle und der Ziegenhaare. Rohe, ausgekochte, sortirte, gehechelte, gesottene, ge- färbte, auch in Lockenform gelegte Haare Frei Gewebe, auch mit anderen Gespinnsten gemischte, so- « fern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus diesen Haaren besteht 8 14 .Von Baumwolle. Baumwolle, rohe Frei Watte 1 15 2 371 1 Garn, ungemischt oder gemischt mit Wolle oder Leinen: 6 ein= und zweidrähtiges, rohes 2 3 30 22 — , gebleichtes und gefärbtes 4 7 drei- und mehrdrähtiges, roh, gebleicht oder ge- färbt 6 . 10 80 Waaren aus Baumpwolle, allein oder in Verbindung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Beimischung von Seide, Wolle oder Ziegenhaaren: a. rohe (aus rohem Garn verfertigte) und ge— bleichte dichte Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen Gewebe. . . . 112 10 21 17 50