Zollsätze. Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. Thlr. Ser. Thlr.] Sgr. Thir. Sgr. Thlr. Sgr. Fi. kr. Fl. An. 77. 7. Fl. Ær. b. alle nicht unter lit. a und lit. c begriffene dichte Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver- fertigte), undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier= und Knopfmacher-Waaren4 16 42 29 c. alle undichte Gewebe, wie Jaconet, Musselin, Tüll, Marly, Gaze, soweit sie nicht unter lit. b begriffen sind; Spitzen; alle Stickereien und Putzwaaren 834 30 59 50 52 30 5. Von Wolle, einschließlich der Ziegenhaare. i Wolle und Ziegenhaare, rohe.. . . . .... Frei Garn aus Wolle oder Ziegenhaaren, auch mit Seide gemischt: einfaches, ungefärbt oder gefärbt, dublirtes un- gefärbt. . 15 521 dublirtes gefärbt; drei= oder mehrfach gezwirn- tes, ungefärbt oder gefärbt 4 Waaren aus Wohlle, einschließlich der Ziegenhaare allein oder in Verbindung mit anderen, nicht seidenen Spinnmaterialien: . Tuchleisten . Frei Fußteppiche 15 . 10 . 26 15 17 50 Unbedruckte, gewalkte Tuch-, Zeug= und Filz- waaren; Strumpfwaaren 10 . « 17 30