Benennung der Gegenstände. Maßstab. der Ver- zollung. Jollbetrag. F. Kr. 32 Rechnungen vorgerichtetes, Calquir-, Gicht-, auch Oel= und Wachs-, Guttapercha-, Kreidepapier, dann Malerpapmee d) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= oder Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt), gepreßtes oder durchgeschlagenes Papier, in- gleichen Streifen von diesen Papiergattungen und Papier mit aufgeklebter Leinwand (auch mit Baumwollleinwand). Papierwaaren, d. i. Briefcouverte, auch mit Leinwand gefüttert, Pa- piertapeten und alle nicht besonders benannte Arbeiten aus Papier und Pappe (mit Ausnahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus Stein- pappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, dann Arbeiten aus Papiermasse, aus Patentholz oder Holzfasermasse. Alle diese Waaren auch in Ver- bindung mit anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren oder die Wagaren der Pos. 32 g falleon .. Leder, Leder= und Gummi= und Kürschnerwaaren: a) Schaf= und Ziegenfelle, halbgar oder bereits gegerbt, aber noch nicht ge- färbt oder weiter zugerictet b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d genanntes, auch derlei Stiefelschäfte C) Künstliches Kratzenleder aus Gummi oder narblosem Abfallleder und aus einer zur Befestigung desselben dienenden Schichte von Leinen= oder Baum- wollgeweben, dann Kürschnerwaaren, rohe (d. i. alle Arbeiten aus Pelz- werk, ohne Verbindung mit anderen Bestandtheilen, z. B. ungefütterte Decken, Pelzfutter, Pelzbesätze und Talupen, weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora= und Schaffelle), dann fertige nicht überzogene Schafpelze und derlei Mütkden d) Leder, feines, d. i. Handschuhleder, auch Korduan, Marokin, Saffian, ge- färbtes (mit Ausnahme des blos geschwärzten und der Juchten), lackirtes, vergoldetes, mit gepreßten Verzierungen versehenes und Pergament, ferner Gummifäden, übersponenenn e Schuhmacher= und Sattler= (Riemer-) Waaren aus gemeinem Leder, Blasbälge; Fabrikate aus Kautschuk und Guttapercha, die nicht gefärbt, bemalt, lackirt, mit gepreßten Verzierungen versehen sind; 1865. 1 Ctr. 12 □ 10 62 50