— 438 — Benennung der Gegenstände. Maßstab der Ver- zollung. Jollbetrag. Fl. Kr. 38 Ausnahme des Herren- und Frauenschmucks und der Nippes- und Toilette— Gegenstände, wenn diese unecht vergoldet oder versilbert sind: a) Alle Eisen- und Stahlwaaren, welche weder ganz noch an einzelnen b) Theilen abgeschliffen, polirt, emaillirt, gefirnißt, lackirt sind, noch unter b und c oder unter den Positionen 17 b, c, d und e aufgeführt wer- den; dann Aexte (Hacken), Sägen, Sensen, Sicheln, Futterklingen, Stemmeisen, Hobeln, Schnitzer (Messer), Tuchmacher= und grobe Schneiderscheeren C(Zuschneidescheeren), grobe Messer zum Handwerksgebrauche (auch Kneife und Bauernpuffer), Schrauben, Feilen, Raspeln; alle diese Gegenstände auch abgeschliffen; Kratzbürsten, Siebböden, emaillirtes Kochgeschirr. Alle diese Waaren auch in Verbindung mit Holzwaaren, mit Aus- nahme derjenigen der Pos. 33 d. Herren= und Frauenschmuck, Toilette= Gegenstände Mippes) „ mit Aus— nahme der unecht vergoldeten oder versilberten; Drahtgeflechte und Drahtwaaren, mit Ausnahme der unter a genann— ten Siebböden, ferner Draht mit Papier überzogen; Maultrommeln und Fischangeln, Stahlfedern aller Art (mit Aus- nahme der Stahlschreibfedern), Hülsen und Stiele zu Schreibfedern, Stahlperlen, Häkel-, Tombour= und Stricknadeln, Weberblätter, Weber- kämme, Weberzähne aus Stahl; Waffen und Waffenbestandtheile, mit Ausnahme von Gewehren aller Art; alle abgeschliffene, emaillirte, polirte, gefirnißte und lackirte Gegenstände, mit Ausnahme der unter a und c genannten; alle Eisenwaaren, mit Ausnahme der unter c genannten, in Verbind- ung mit anderen Materialien, insofern diese Verbindungen nicht unter a, die kurzen Waaren oder die Waaren der Position 32 8 fallen ) Nähnadeln, Schreibfedern, Uhrfournituren und Uhrwerke, Gewehre aller Art Metallwaaren, d. i. Arbeiten aus Aluminium, Blei, Kupfer, Messing, Packfong, Tomback und anderen unedlen Metallen und Metallgemischen, mit Ausnahme 1 Ctr.