— 443 — B. Zollsätze für die Einfuhr aus Hesterreich nach dem Zollvereinc. Benennung der Gegenstände. Maßstab der Ver- zollung. Abgabensätze nach dem 30-Thaler- Fuße Thlr. Ngr. nach dem 521-Gulden= Fuße Fl. Kr. Abfälle: a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeil- späne); von Glashütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren; von der Wachsbereitung; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke und sonstige, lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälll b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Torf-, Braunkohlen= und Steinkohlenasche; Dünger, thierischer, auch getrocknet (Poudrette), ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde C)Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus Lumpen oder anderen Materialien, für die Papier- fabrikation; Papierspäne; Maculatur, beschriebene und be- druckte; alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Chareere . ... d) Münzgekrätz (Silbergekrätz, Goldschmiedegekrätz, Lapellasche); Zinngekrätz ..«.. frei frei frei frei frei frei frei frei