— 450 — Maßstab Abgabensätze » der nach dem nach dem Benennung der Gegenstande. Ven— 30-Thaler= # 52)-Gulder- zollung. Fuße Iuße Thlr.Ngr. Fl. Kr. I «——— Gras; Seegras; Karden (Weberdisteln); Bäume, Sträu— cher, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan- zen; Roßkastanien; Maulbeerblätter; Feuerschwamm, roher; Holzzunder; Heidekraut und Heidekrautwurzeln; Kalmus, frischer; Flechten und Moose; Schachtelhalm; Binsen, Schilfe und Rohre (Dach= und Weberrohre), gespalten, ge- schnitten oder zugespitzt; Bast, roher; Streulaub und Häcker- D ling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Nadelhölzern . frei.kfrei. d)H0per— ....1Ctr.215i422,z Glas und Glaswaaren: a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster— und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz wei) 1 Ctr. 20| 1 10 b) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemuster- 1 tes, massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glaskuöpfe, Glasperlen, Glasschmelz 1 CSt...2 20 4 40 ) Spiegelglas: 1) rohes, ungeschliffense .. 1 Ctrtrh15 521 2) geschliffenes, belegt oder unbele ggt #r. 7 d) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit anderen Mate- rialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) salllern 1 Ctr.4 7 Aumerk. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunst- " glasbläserei gebraucht werden, auch Glasurmasse 1 Ctr. 15 52 1 Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle; Menschenhaare; Federn und Borsten: 1 a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, ge- sotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Bettfedern und —