— 451 — F Benennung der Gegenstände. Maßstabt der Ver- zollung. —. Abgabensätze nach dem 30-Thaler- Fuße Thir. Ngr. nach dem 527-Gulden= JZuße Fl. Krr. 12 13 unzubereitete Schmuckfedern; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezonen b) Haare, gesponnen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht vorstehend unter a begriffen sind, oder zu den Kleidern oder Putzwaaren gehören; Borsten Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Leder— bereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchenfelle Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitz- stoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schildpatt, dann Kohlen und Torf: à) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerber- lohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); Braunkohlen, Torf und Torfkohlen b.) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise vorgearbeitet; Hobel= und Sägespäne; Hörner, Horn- spitzen, Hornscheiben und Hornspäne; Knochen, ganz oder in Stücken, Klauen und Füue ... J)) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler= und Tischler- arbeiten aus Holz, auch bloß gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten; grobe ungefärbte hölzerne Maschinen (auch Drehbänke, Mangeln, Mühlen, Pressen, Spinnräder und Webestühle), auch uneingelegte Parquetten, rohe unge- färbte; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, ge- brauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren 40 Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Korksohlen, Korkstöpsel; Stuhlrebr, gebeiztes, gefärbtes oder gespaltenes 1 Ctr. 1 Ctr. frei frei frei frei frei 15 15 J s frei frei frei frei frei 64*