452 14 Maßstab Abgabensätze Benennung der Gegenstände. !s5 ar ns- n zollung. Fuße Fuße Thir. Ngr. Fl. e) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel), eingelegte Parquetten und andere Tischler-, Drechsler= und Böttcherwaaren sowie Wagnerarbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder aauch in einzelnen Theilen in Verbindung mit Eisen, Mes- sing, lohgarem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen Farbe verarbeitet sind; auch gerissenes Fischbein 1Ctr. 1 1 45 1)Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter c, d und e nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder 5 animalischen Schnitzstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen; Holzbronze; Bleistifte, Rothstifte und ähnlicheEtr. 8) Gepolsterte Möbel (mit oder ohne Ueberzug) aller Art 1 Ctr. 10 5 50 Instrumente und Maschinen: a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen sie gefertigt sind: 1) musikalissse . ... 1Ctr. 4 7 2) astronomische, chirurgische, optische (mit Ausnahme der gefaßten Augengläser und Operngucker), mathematische, chemische (für Laboratorien), physikalische frei frei b) Maschinen: 1) Locomotiven, Tender und Dampfkessel 1 Str11152 373 2) andere, und zwar, je nachdem der dem Gewichte nach überwiegende Bestandtheil besteht: a) aus Gußeisen 1 Ctr. 15 52s 5) aus Schmiedeeisen oder Stahl 1 Ctr. 25 1 274 7) aus anderen unedlen Metallen 1 CStr 10 2 20