458 Benennung der Gegenstände. Maßstab der Ver- zollung. Abgabensätze nach dem 30-Thaler- Fuße Thlr.] Ngr. nach dem 521-Gulden- Fuße FrI.#. 23 24 25 26 2)) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, mahlen Papier und Pappwaaren: a) Graues Lösch= und Packpapier, Pappdeckel, Preßspäne, künst- liches Pergament; Papier zum Schleifen oder Poliren (auch Bimsstein= und Schmirgeltuch); Schieferpaprir b)) Ungeleimtes ordinäres (grobes graues, halbweißes und ge- färbtes) Papier ) Alles andere, auch lithographirtes, bedrucktes oder linüürtes, zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen r2c. vorge- richtetes Papier; Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse (mit Ausnahme der Spiel- karten); Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähn- lichen Stoffen d) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kur- zen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen Parfümerien Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen die Waare eingeht, für sich höher belegt sind, als die letztere, so wird dieser höhere Satz erhoben. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze u. dal. b.)) Fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora= oder Schaffelle, un- gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze . Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren aus Seide oder Floret- seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Wolle, jedoch mit Ausnahme der Blonden und Spitzen auch ge- EEEIIEEIIEEILEEIIEEIIIEIEIIIEIIIIEIIIIEMIIEIIIIIEEIIIIEIEIIIIEIIIE erér 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. 1 Ctr. I frei 15 10 22 30 — — — — frei 521 50 38 30 10 30 52 30