— 516 — B. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, den zum Chüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten und Braunschweig über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse. Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine angehörenden Lande und Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben gleichzeitig mit den über die Fortdauer des Zoll= und Handelsvereins eingeleiteten Verhandlungen auch besondere Unterhandlungen über die Erneuerung und weitere Ausbildung der wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse zwischen Ihnen bestehenden Verabredungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevoll- mächtigten ernannt, und zwar: Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Ministerial-Director Alexander Max Phpilipsborn und Allerhöchst Ihren Ministerial -Director Martin Friedrich Rudolph Delbrück; Seine Majestät der König von Sachsen: Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Inlius Hans von Thümmel; die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Souveraine, und zwar: Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: Allerhöchst Ihren Director der Hauptstaatscasse Friedrich Theodor Bode;