— 526 — So geschehen und in einem, für die hohen contrahirenden Theile in dem Königlich Preußischen Geheimen Staatsarchive niederzulegenden Exemplare vollzogen. Berlin, den 28. Juni 1864. (gez) von Pommer Esche. Philipsborn. Delbrück. von Thümmel. (L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) Bode. Thon. von Tbielau. (L. 8.) (L. S.) (I. S) Ca. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, ZGaden, Kurhessen, den bei dem Thüringischen Joll- und Handelsvereine betheiligten Stanten, Braunschweig und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Hannover sowie Oldenburg andererseits, betreffend den Beitritt Hannovers und Oldenburgs zu dem Jollvereinigungsvertrage vom 28. Juni 1864 und zu dem Vertrage über den Verkehr mit Taback und Wein von demselben Tage. Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten -Souveraine, Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg und der Senat der freien Stadt Frankfurt einerseits und Seine Majestät der König von Hannover, sowie Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg andererseits, gleichmäßig von dem Wunsche