— 58 — Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Decret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 22. Februar 1866. Ministerium des Innern. u Frhr. v. Beust. Demuth. Regulativ für die Sparcasse zu Ehrenfriedersdorf. 2c. ꝛc. 8 14. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen sowie die darüber ausgestellten Einlage- und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht gehindert werden. 2c. ꝛc. As 33. Bekanntmachung, die Ernennung des Commissars für den Bau der Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn betreffend; vom 24. Februar 1866. De Finanzministerium hat den Eisenbahndirector und Advocat Wilhelm Adolph Opitz zum Commissar für den Bau der Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn ernannt. Es wird dieß mit der Bemerkung, daß der Advocat Opitz seinen Wohnsitz in Zittau hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 24. Februar 1866. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Schreiner.