— Gesetzund Verordnungsblalk für das Königreich Sachsen. 10. Stück vom nabre 1866. & 62. Deeret wegen Bestätigung der Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen; vom 27. April 1866. Wan, Johann, von GOs TEs Gnaden König von Sachsen 2740. u. 20c. haben auf von Unseren Ministerien des Innern und der Justiz erstatteten Vortrag den Uns vorgelegten Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen in der Maße, wie sie nachstehen, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. Zugleich haben Wir diesem Creditvereine die in 6 79, § 82, Abs. 2 und § 91, Akf. 3 der Statuten vorausgesetzten Rechtsvergünstigungen bewilligt. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Decret von Uns eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. Dresden, den 2 7. April 1 866. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Dr. Johann Heinrich August von Behr. 1866. 20