— XII — Begleitschein-Regulativ tritt mit dem 1. Februar 1870 in Kraft — Ilnhaltsverzeichniß dazu Behörden, (. Gerichtsbehörden — Unterbehörden. Beiträge zur Landes- Immobilim, Brandversicherungsanstall — deren Er- höhung in den Jahren 1869 und 1870. Bergacademie zu Freiberg — Errichtung einer Direction für selbige nach Aufhebung des dasigen Oberbergamts, bestehend aus einem Versitenden und zwei bergacademischen Lehrern — — die von den Gerichtsbehörden an die Direction derselben anstatt an das frühere dasige Oberbergamt zu richtenden Anzeigen betreffend Bergamt zu Freiberg — Bestimmung über das Rangverhältniß des Vergamis- directors und der ordentlichen Mitglieder desselben — (I. Oberbergamt zu Freiberg. Bergamtsassessoren zu Freiberg — deren Rangverhältniß Bergamtsdirector zu Freiberg — dessen Rangverhältniß Bestrafung, s. Disciplinarbestrafung in der Armee. Betriebsleitung auf der Staatseisenbahnlinie Dresden-Chemnitz — die- selbe ist der Staatseisenbahndirection zu Dresden übertragen worden — altf der Staatseisenbahnlinie der Zweigeisenbahn Chemnitz-Haynichen — dieselbe ist der Staatseisenbahndirection zu Leipzig übertragen worden Beurlaubtenstand, s. Todesfälle von beurlaubten Soldaten r2c. Bezirksärzte, s. Prüfungen, staatsärztliche. Bezirksarmenverein zu Sorga — dessen Statuten werden bestätigt Bezirksgerichtliche Strafsachen, s. Strafsachen, bezirksgerichtliche. Bezirksthierärzte, s. Thierheilkunde. Bier und Branntwein — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem Großherzogthume Hessen — — Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Abfertigungsstellen an ven Grenzen obiger Staaten einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseits Bier, mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehendes inländisches die zur Abfertigung desselben beziehungsweise zur Ertheilung der Aus- gangsbescheinigung befugten Steuerstellen . —-—Verze1chmßdercteuerstellen.. Binnenland—Ausführungdermden§§119 124 und 125 des Vereins- gollgesetzes vom 1. Juli 1869 über die Waaren-Controle in selbigem und im Grenzbezirke enthaltenen Bestimmungen Böhmen, Königreich, — in Folge veränderter Behördenorganisation! im König- reiche Böhmen an der Sächsisch-Böhmischen Grenze sind andere Behörden rücksichtlich der Uebernahme und Weiterbeförderung von Schüblingen getreten Böhmisch- Süchsische Dampfschifffahrtsgesellschaft, . Damyf- schifffahrtsgesellschaft. Brandversicherungsanstalt, s. Landes-Immobiliar-Brandversicherungs- anstalt. Branntwein und Bier — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem Großherzogthume Hessen — Òe Tag. 23. Dec. 18. März 4. Jan. 25. Jan. 15. Jan. 15. Jan. 15. Jan. 10. Febr. 10. Febr. 9. Dec. 5. Juni 22. Juli 26. Oct. 13. Nov. 5. Juni Seite. 355 435 fg. 34 fg. 339 214 fg. 225 fg. 304 305 fg. 482 fg. 327 fg. 214 fg. Paragraph. 1—3