— XVI Communalabgaben, directe, — Befreiung der innerhalb des Königreichs Sachsen stationirten Königlich Preußischen Telegraphenbeamten davon Concessionsbedingungen für die Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft Confessionen — Wirkung der Gleichstellung derselben in bürgerlicher und staats- bürgerlicher Hinsicht zu Beseitigung von Zweifeln und Mißverständnissen, welche in Bezug auf die Rückwirkung der Bestimmung unter Punkt II des Gesetzes vom 3. December 1868, einige Abänderungen der Ver- fassungsurkunde betreffend und des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869 auf die landesgesetzlichen Vorschriften entstanden sind — Erledigung ge- setzlicher Bestimmungen — jeder in Sachsen wohnende Jude hat einen erblichen Familiennamen und bürgerlichen Vornamen zu führen Controle, Waaren-, — im Grenzbezirke und im Binnenlande — Ausführung der in den §§ 119, 124 und 125 des Vereinszollgesetes vom 1. Juli 1869 darüber enthaltenen Bestimmungen Convention, (. Uebereinkunft. Correspondenz auf den Linien des Telegraphenvereins — die Telegraphen- ordnung deshalb nebst den, den inneren Verkehr auf den Linien des Norddeutschen Telegraphengebiets und der innerhalb desselben gelegenen Eisenbahnen betreffenden zusätzlichen Bestimmungen treten vom 1. Januar 1869 an in Wirksamkeit Cottbus-Großenhainer Eisenbabn — veren Richtungslinie innerhalb des 6 Königlich Sächsischen Landesgebiets . . — — Eisenbahngesellschaft — Concessionsbedingungen für dieselbe . Creditverein, landwirthschaftlicher, im Königreich Sachsen, — Bewilligung einer von demselben erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen D. Dampfschifffahrtsgesellschaft, Sächsisch-Böhmische, — Bewilligung einer von der Pensions= und Unterstützungscasse für das bei derselben ange- stellte Personal erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen Darlehns= und Sparverein zu Döbeln — die erbetenen Ausnahmen von be- stehenden Gesetzen werden demselben bewilligt Depeschen, telegraphische, — Bestimmungen darüber Dienst= und Rangverhältnisse der zur Armee gehörenden Deilitärpersonen — Classification derselben . . .. Direction, s. Generaldirection. Direction der Bergacademie zu Freiberg — deren Errichtung nach Auf- hebung des dasigen Oberbergamtes . — — die von den Gerichtsbehörden an dieselbe anstatt an das frühere Oberbergamt zu richtenden Anzeigen betreffend Disciplinarbestrafung in der Armee — Abänderung einiger Bestimmungen der Verordnung darüber vom 4. November 1867 Döbeln — Bewilligung der vom dasigen Spar= und Darlehnsvereine erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen Dörfer — Baupolizeiordnung für dieselben (Beilage B zur Ausführungs- verordnung vom 27. Februar 1869) Dreiskau — die Genossenschaftsordnung der Genesenschaft * Berichügung der Gösel daselbst wird bestätigt . · 12. 24. 16. 15. 29. Tag. .Jan. Febr. .Jan. April .Febr. Juli April Dec. Jan. Jan. Jan. März Nov. Seite. 19 25 fg. 239 #g. 482 fg.G 2 fg. 39 fg. 25 fg. 238 133 fg. 346 2 fs. 137 fg. 18 fg. 135 fg. 346 80 fg. 334 Paragraph. 1—29 4fg. 1—14 1—565