XXVIII — Pensionssätze für Hauptleute und Rittmeister in der Armee — Aenderung der Allerhöchsten Verordnung über die Pensionirung der Königl. Säch- sischen ? Militärpersenen und deren Hinterlassenen vom 14. Februar 1868 bezüglich derselben Pensionsverein, katholischer, im Königreiche revidirten Statuten desselben .. Pensions= und Unterstützungscasse für das bei der Sächsisch- Böhmischen Damfschiffabrtsgesellschaft angestellte Personal — Bewilligung einer erbetenen Ausnahme ron bestehenden Gesetzen . Personalsteuer — Gesetz über deren provisorische Forterhebung i im Jahre 1870 Ausführungs verordnung dazu. . Bollcett-z)oxmula1e—reren Abstempelung find et nicht mebr statt Polizeiärzte, s. Prüfungen, staatsärztliche. Pelizeiliche Beaufsichtigung bei dem Betriebe der dem Gerichtsamtsbezirke Gottleuba Polizeiliche Maßregeln zu Unterrrückung der Lungenseuche — Berordnung deshalb . . Portofreiheit — deren W eegfall in allen Angelegenheiten des öffentlichen. Dienstes vom Beginn des nãchsten Jahres an — Ausnahmen davon Berichtigung Postportofreibeit, . Portofreiheit. Postwesen des Norddeutschen Bundes — Abänderungen des Reglements vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über dasselbe vom 2. November 1867 Sassen — Bestätigung der Sanrsteinbrůche in Prag-Dresdner Eisenbabn — in Folge veränderter Behördenorganisation im Königreiche Böhmen sind andere Behörden rücksichtlich der Ueber- nahme und Weiterbeförderung von Schüblingen auf derselben getreten Preusßen, Königreich, — die mit der dasigen Regierung vereinbarte Canal- ordnung für den Grödel- Elsterwerraer Ganal wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht . Preußische Landesgrenze, s. Schandau. Preußische Telegraphenbeamte, innerhalb Sachsens stationirte, — deren Befreiung von directen Communalabgaben Privilegium, s. Netenpririlegium der Leipziger Bank. Prozeß — Vertretung des Sportelfiscus in selbigem . Prüfungen der Aerzte, Zabnärzte und Aketheter. in beirꝛia sain findende, — Vorschriften darüber. . Eidesformel für selbige . Prüfungen, staatsärztliche, — welche Aersee sis derselen zu unter- werfen haben — Regulativ deshalb . . . O. Quartierleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedens- zustandes — Ausführung des Bundesgesetzes deshalb vom 25. Juni 1868 und der publicirten Instruction für das Königreich Sachsen — Allerhöchste Verordnung vom 30. November 1867 nebst Formularen 1 und II# .. . .. . Sichsisch Preußische Landesgrenze und" 14. 14. - N- 13. 10. Tag. .Jan. .Juli . April .Dec. . Dec. .April Nov. Avril .Jan. . Aug. 5. Oct. Oct. April Sept. — —— — — – ——. —. —.- . — — 133 fg. 353 354 38 102 fg. 104 fg. — — — —. — Paragrapb. 1— 4 1 u. 2 1—28 1—9 1—5 1—6 1—4 1 — 143