— XXXIV — Straßen, s. Uebergangsstraßen. Süddeutsche Vereinsstaaten — die Erhebung der Uebergangsabgabe von den aus denselben eingehenden Tabacken und Tabacksfabrikaten wird vom 1. Juli dieses Jahres an eingestellt ...... T. Taback — Zoll- und Steuervergütung für in das Ausland versandten dergleichen nebst Regulativ darüber sub D 2c. Tabacke und Tabacksfabrikate, aus dem Süddeutschen Vereinsstaaten ein- gehende — die Erhebung einer Uebergangsabgabe davon wird vom 1. Juli dieses Jahres an eingestellt Tabacksfabrikate, (. Tabacke und Tabacksfabrikate. Tabackssteuer — Ausführung des einen Erlaß derselben in Folge Miß— wachses oder anderer Unglücksfülle, ingleichen eine Zoll= und Steuer- vergütung für in das Ausland versandten Taback betreffenden Bundes- gesetzes vom 26. Mai 1868 .. . — Bestimmungen darüber unter O nebst dazu gehörigen Formularen. — Regulativ sub 2 nebst dazu gehörigen Formularen Tabellen, (. Vormundschaftstabellen. Taufnachrichten — die Bemerkungen in denselben über die Ausstellung der Geburtsscheine an Miltärdienst'slichtige kommen für die Zukunft in Wegfall Taufzen gnisse, in anderen, als militärischen, bürgerlichen Verbälmissen sind gegen die geordnete Gebühr zu gewähren . Taxe, s. Arzneientaxe. Telegraphenbeamte, innerhalb des Königreichs Sachsen stationirte Königlich Preußische, — deren Befreiung von directen Communalabgaben Telegraphengebiet, s. Norddeutsches Telegraphengebiet. Telegraphenordnung für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen= vereins nebst den, den inneren Verkehr auf den Linien des Norddeutschen Telegraphengebiets und der innerhalb desselben gelegenen Eisenbahnen betreffenden zusätzlichen Bestimmungen — dieselbe tritt vom 1. Januar 1869 an in Wirksamkeit — fuür die Correspondenz auf den Linien des Telegraphenvereins unter dem 15. Januar 1869 veröffentlichte, — eine Abänderung des § 20 derselben Telegraphenverein, s. Telegraphenordnung. Thierärzte, s. Thierheilkunde. Thierheilkunde 2c. — welchen Einfluß die Gewerbeordnung für den Nord- deutschen Bund vom 21. Juni 1869 auf die Gesetzgebung 2c. über vie- selbe auszuüben hat Todesfälle von beurlaubten Soldaten und überhaurt Mannschaften des Be- urlaubtenstandes — die über dieselben von Seiten der Cirilbehörden an die Militärbehörden zu machenden Mittheilungen. u. Uebereinkunft, mit der Königlich Italienischen Regierung wegen gegenseitiger Zulassung von sogenannten anonymen Gesellschaften und anderen Ge- nossenschaften verabredete . . si 12. 12. 9 □# Tag. Mai Juli Mai Juli . Febr. .Febr. Jan. Jan. . Mai — — — — — —— —. — Seite. 165 178 fg. 214 165 165 fg. 178 fg. 30 30 155 fg. Paragrah. 1 L—III