— XXXVI — V. Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke — Geses r über deren provisorische Forterhebung im Jahre 1870 . — Ausführungsverordnung dazu Vereinbarung einer Canalordnung mit der Königlich Preußischen VRegierung für den Grödel-Elsterwerdaer Canal . . Vereinsstaaten, Süddeutsche, — die Erhebung der Uebergangsabgabe von den aus denselben eingehenden Tabacken und Tabacksfabrilaten wird vom 1. Juli dieses Jahres an eingestellt . .. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 — Erlaß einer Anweisung zur Aus- führung desselben nebst Beilage A und Muster — — Ausführung der in den 8§ 119, 124 und 125 desselben enthaltenen Bestimmungen über die Waaren-Controle im Grenzbezirke und im Binnenlande. Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Untersuchungssachen — das Gesetz darüber vom 1. Octeber 1868 tritt in den Schönburg- schen Receßherrschaften mit dem 1. März 1869 in Kraft . Verfassungsurkunde — die auf Grund von 888 derselben wegen Bildung der Geschwornenliste in dem Bezirke des Bezirksgerichts Glauchau zur Beseitigung von Schwierigkeiten getroffenen Bestimmungen betreffend Vergütung, erhöhte, des Verlags der Unterbehörden für die Hundesteuermarken 2c. Verkehrsfreiheit mit Bier und Branntwein — dieselbe wird zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem Großherzegthume Hessen her gestellt — Vecrzeichniß der Uebergangsstraßen und Abfertigungsstellen an den Grenzen obiger Staaten einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseiis Verkehrsfreiheit — Eintritt derselben durch den Zollanschluß der Hamburg= schen Vogtei Moorwärder und der Preußischen Elbinsel Wilhelmsburg zwischen diesen Gebietstheilen und den übrigen Vereinsstaaten Verordnungen, von dem Justizministerium in Bezug auf die unter dem 14. September und 1. October 1868 bekannt gemachten Strafgesetze er- lassene, — dieselben treten auch in den Schoͤnburgschen Receßherrschaften in Kraft . Vertauschungen, s. Grundstücksvertauschungen. Verzeichniß über die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuerver- gütung ausgehenden inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Er- theilung der Ausgangsbescheinigung in den Staaten des Norddeutschen Bundes 2rc. befugten Steuerstellen . — derjenigen Steuerstellen, welche in den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem nicht zu dem Letzteren gehörigen Theile des Groß— herzogthums Hessen zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuer— vergütung ausgehenden inländischen Biers, beziehungsweise ʒ zur Erhheil. ung der Ausgangsbescheinigung, befugt sind . Veterinärwesen, s. Thierheilkunde. Vormundschaftstabellen — Wegfall derselben Vornamen, s. Juden. Vorschußverein zu Zschopau — Bewilligung der von demselben in n Anspruch genommenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 23. 24. 22. 20. 22. 21. Tag. Dec. Dec. . April 2. Mai .Dec. Dec. .Jan. Jan. .Oct. .Juni Juli Juli Jan. Juli .Oct. Aug. .Febr. Seite. 353 354 41 fg. 214 472 fg. 482 fg. 21fg. 20 296 214 fg. 225 fg. — DX 21 fg. 216 fg. 304 fg. 250 fg. 28 Paragraph. 1