— 18 — 829. Aufhebung der früheren Telegraphenordnung. Die gegenwärtige Telegraphenordnung tritt, an Stelle der Telegraphenordnung für die Correspondenz auf den Telegraphenlinien des Norddeutschen Bundes ꝛc. vom 24. December 1867, am 1. Januar 1869 in Kraft. Berlin, im December 1868. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-Schönhansen. & 4. Bekanntmachung, das Rangverhältniß der Mitglieder des Bergamts zu Freibertz betreffend: vom 15. Januar 1869. Se Königliche Majestät haben dem Bergamtsdirecter zu Freiberg den Rang in Classe IV. Nr. 1 und den ordentlichen Mitgliedern des Bergamts zu Freiberg, welchen der Functionstitel „Bergamtsassessoren“ beigelegt worden ist, den Rang in Classe V zwischen Nr. 5 und 6 der Hofrangordnung zu ertheilen geruht. Dresden, den 15. Januar 1869. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Gerlach. . 5. Bekanntmachung, die Abänderung einer in der Verordnung vom 28. März 1835, J922, Abs.: enthaltenen Bestimmung betreffend; vom 25. Januar 1869. 1— Negem das Oberbergamt zu Freiberg aufgehoben (vergl. Bekanntmachung des Finanz- ministeriums vom 1. December 1868, Seite 1293, Abth. II des Gesetz= und Verordnungs- blattes vom Jahre 1868) und zu Besorgung der Angelegenheiten der dasigen Bergacademie vom 3. Januar dieses Jahres an eine Direction der Bergacademie zu Freiberg errichtet worden ist (vergl. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 4. Januar 1869, Seite ! des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre), sind diejenigen Anzeigen, welche nach der