— 21 — & 8. Verordnung, die Einführung der unter dem 14. September und unter dem 1. October 1868 bekannt gemachten Strafprozeßgesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften betreffend: vom 22. Januar 1869. Neen die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend (Seite 757 fg., Abth. II des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), soweit sie auf die Aufstellung der Urliste Bezug haben, bereits nach Einvernehmen und mit Einverständniß des Gesammthauses Schönburg in den Schönburgschen Receßherrschaften zur Ausführung gelangt sind, wird nunmehr mit Aller- höchster Genehmigung, in Betreff der Einführung der nachstehend erwähnten Gesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften, und zwar ebenfalls nach Einvernehmen und mit Einver- ständniß des Gesammthauses Schönburg, Folgendes verordnet: 8 1. Das Gesetz vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend, die Revidirte Strafprozeßordnung nebst der dazu gehörigen Publicationsverordnung vom 1. October 1868. das Gesetz vom 1. October 1868, das Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Untersuchungssachen betreffend, und das Gesetz vom 1. October 1868, die Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen betreffend, treten, und zwar, soviel das Gesetz vom 1 4. September 186 8 anlangt, dieses nunmehr in seinem vollen Umfange, jedoch unter Berücksichtigung der in der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Januar dieses Jahres bezüglich der Bezirks= und der Jahresliste getroffenen Ab- änderungen, mit dem 1. März dieses Jahres auch in den Schönburgschen Receßherrschaften in Kraft. §. Nicht minder treten die in Bezug auf diese Gesetze unter dem 2 4. October 1868 Seite 1203 fg., Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), 7. No- vember 1868 (Seite 1265 fg., Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), 12. December 1868 (Seite 1392 fg., Abth. II des Gesetz= und Verordnungs- blattes vom Jahre 1868), 14. December 186 8 (Seite 1396 fg., Abth. II des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) und 15. December 186 8 (Seite 1399, Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) erlassenen Verordnungen des Justiz- ministeriums nunmehr auch in den Schönburgschen Receßherrschaften in Kreft.