— 31 — □D Geburts-Schein. Behufs der Militärdienstpflicht wird pflichtmäßig bescheinigt, doa .. .. . ... ...................... ehelicherSohn..................... am................... fchreibeEintausendAchthundertund.......... zu............... geboren worden ist. Dieses unentgeltlich ausgefertigte Attest darf nur allein zu dem oben bezeichneten Zwecke gebraucht werden und hat in allen übrigen bürgerlichen Verhältnissen keine Gültigkeit. Ausgestellt zu.. .. . . . . . . . ... & 17. Verordnung, die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; vom 1. März 1869. Uhter Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. vorigen Monats, die Abtretung von Grund— eigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig betreffend (Seite 23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), wird von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von der fernerweit genehmigten Strecke der nur- genannten Staatseisenbahn die Fluren von Wittgensdorf, Göppersdorf, Taura, Burgstädt, Mohsdorf, Burkersdorf, Heiersdorf und Göritzhain betroffen werden. Dresden, den 1. März 1869. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm.