— 127 — 8116. Wachtdienste sind zu leisten, wenn Transporte von Militäreffecten und Militärverpfleg— ungsgegenständen an einem Orte, wo sich keine Besatzung befindet, über Nacht verbleiben, und die Escorte den Dienst der Nachtwache nicht zu versehen vermag. Sie können von jedem Anführer eines Transports ohne besondere Legitimation verlangt werden. 8117. Andere, als die in diesem Abschnitte aufgeführten Leistungen, sind den Communen nicht anzusinnen. · Zweiter Abschnitt. Von den Vergütungen, welche für die Militärleistungen gewährt werden. 8118. Sämmtliche Leistungen der Communen für das Militär werden nach Maßgabe der nach- stehenden näheren Bestimmungen vergütet. 8119. Vergütungen für Lieferungen werden nach den Marktpreisen ausgeworfen, welche an den Hauptgetreidemärkten der betreffenden Gegenden unmittelbar vor der Ablieferung bestan— den haben. 2c. 2C. 121. Der Servis zerfällt in Personal= und Stallservis und in Servis für Dienst- locale. 2c. 2c. *123. Der Stallservis umfaßt die Vergütung für die Pferdestallung und die dazu gehörenden Utensilien. Für die Unterhaltung der letzteren, sowie für die Erleuchtung und das Reinig- ungsmaterial ist der Erlös aus dem Stalldünger bestimmt. 20. rc. 8125. Die für Handwerksstuben, Montirungskammern, bedeckte Räume zur Unterbringung der Fahrzeuge, Pulverbehältnisse, offene Reitbahnen, Wacht= und Arrestlocale tarifmäßig bestimm-