— 134 — Statuten der Pensions- und Unterstützungscasse für das bei der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft angestellte Personal. 2c. 2c. 815. Alle fortlaufenden Unterstützungen (88 7, 8, 11 und 13) sind in monatlichen gleich— mäßigen Raten am letzten jeden Monats zahlbar und können weder mit Beschlag belegt, noch vor der Verfallzeit an andere Personen abgetreten werden. ꝛc. 2c. Letzte Absendung: am 28. April 1869.