— 144 — Bezüglich der Frist zu Erhebung von Einsprüchen gegen die Wahllisten wird auf die Bestimmung im 8 26 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868, verwiesen. Dresden, am 30. April 1869. Minifterium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. . 37. Bekanntmachung, die Eheschließungen Oesterreichischer Unterthanen in hiesigen Landen betreffend; vom 20. April 1869. N% einer Mittheilung der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung findet gegen- wärtig nur noch in einigen wenigen Ländern der Oesterreichisch -Ungarischen Monarchie, und zwar in Salzburg, Tprol, Voralberg und Krain die Ertheilung politischer Eheconsense statt. In allen übrigen Kronländern diesseits der Leitha, als Oesterreich, Steiermark, Böhmen, Mähren und Schlesien, sodann im Küstenlande und in Kärnthben ist diese Beschränkung der Eheschließung durch Gesetz aufgehoben. In Galizien und der Bu- kowing besteht der politische Eheconsens ebenfalls weder gesetzlich noch factisch mehr zu Recht und in Dalmatien hat eine die Freiheit der Eheschließung aus polizeilichen Gründen be- schränkende Einrichtung nie bestanden. Endlich ist auch in Ungarn und Siebenbürgen die Einholung politischer Eheconsense nicht erforderlich. Demzufolge kommen in Bezug auf die Eheschließungen Oesterreichischer Unterthanen in biesigen Landen, mit Ausnahme der Angehörigen der Länder Salzburg, Tyrol, Voral- berg und Krain, die Vorschristen der Verordnung, die von Ausländern in Sachsen zu schließenden Ehen betreffend, vom 5. Februar 1852 (Seite 18 des Gesetz“ und Verord nungsblattes vom Jahre 1852) von jetzt an in Wegfall. Dagegen wird von dergleichen Personen im Zweifelsfalle der Nachweis ihrer betreffenden Staatsangehörigkeit sowie der nach der Gesetzgebung ihres Heimathstaats zu beurtheilenden persönlichen Fähigkeit zur Ehe schließung zu erfordern sein. Zur Nachachtung für Alle, die es angeht, wird dieß hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 20. April 1869. Die Ministerien des Cultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern. Frhr. v. Falkenstein. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Forwerg. Letzte Absendung: am 12. Mai 1869.