— 211 — Beilage IV. (§ 20.) negister des Amtes zu über die Abfertigungen von inländischem Taback und Tabacks-Fabrikaten, für welche die Ausfuhrvergütung der Tabackssteuer in Anspruch genommen wird (Bei den Ausgangs-Aemtern werden die eingehenden An- meldungen in den Begleitschein = Empfangs= beziehungs- weise Niederlage-Registern nachgewiesen. Wenn das abfertigende Amt zugleich das Ausgangsamt ist, bedarf es einer Buchung der Anmeldung im Begleit- schein = Empfangs-Register nicht.) Dieses Register enthält. Blätter, welche mit einer von mir angesiegelten Schnur durchzogen sind. , den n# ten Der gber-Zoll- (Steuer-) Inspektor. N. N.