— — — — — 222 Zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus- gehenden inländischen Bronntweins, sowie zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung") sind bejugt: Im Innern der Staaten sind zur Abfertigung") des mit dem Anspruch auf Steuervergüt- .. Im Fall der Vorabfertig- ung res Branntweins im Innern der Staaten (Spalie 3) und der Versendung desselben unter Raum- verschluß auf Eisenbabnen oder zu Wasser sind — außer den in # ung ausgehenten inländischen Spalte 1 und 2 aufgeführten « . Branntweins befugt: Aemtern — zur Ertberlung Bemerkungen. an der Grenze gegen das an der Binnengrenze der Ausgangsbescheinigung Zollvereinsausland. segen Zollvereinsstaaten befugt: Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort der Nemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. 1. 2. 3. 4. 5. # s W Neben-Zoll- *) Siche zu Anfang. amt I. Olterdamm s » Lehe F » Neuhaus a. d. Öste » Freiburg » Brunshausen Lühe „ Cranz 11) Pravinz Hessen-Nafsau. Haupt- Haupt- Steueramt Hanau Steueramt Cassel „ Frankfurt a. M. » Biebrich „ Oberlahn- stein 12) Provinz Schleswig-Holstein. Haupt-Zollamt Hadersleben Haupt- Neben-Zoll- Steueramt Flensburg amt I. Maasholm Neb.-Zollamt I. Tyrstrup „ Schleswig » Holnis » Woyeus » Tondern „ Trave- Haupt-Zollamt Tönning Kiel münder) 1) im Gebiet von du- Neb.-Zollamt I. Husum „ 1 Rendsburg beck. Sonderburg Lauenburg) n*/) im Herzogth. Lauen- 9 « ; burg. „ Eckernförde » Cappeln „ Apenrade „ Hoyer Haupt-Zollamt Itzehoe Neb.-Zollamt I. Brunsbüttel . ,, Elmshorn · , ,, Glückstadt „ Uetersen Wevelsfleth