— 275 — Gesetz-und Ver. rdnungoblatt für das Königreich Sachsen. 17. Stück vom Jahre 1869. 74. Deecret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Gelenau; vom 20. September 1869. Me das Justizministerium die im § 15 des Regulativs für die Sparcasse zu Gelenau enthaltene Rechtsvergünstigung bewilligt hat, so hat das Ministerium des Innern dieses Regu- lativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allenthalben genau nach- gegangen werden soll. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Deeret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 20. September 1 869. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Regulativ für die Sparcasse zu Gelenau. Forwerg. 2c. 2c. 15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage- Ausschluß von und Quittungsbücher, sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch Ver- kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht ummerung gehindert werden. 186. 15