— 304 — 6 23. Sobald die Concession erloschen, oder in dem 8 21 unter a gedachten Falle zurückgezogen wird, hat der Unternehmer binnen drei Monaten die Schleppkette aus dem Strombette wieder zu entfernen. Zu dessen Bestätigung ist dieses Deecret unter Beidruckung des Ministerialsiegels ausgefertigt worden. Dresden, den 20. October 1869. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Hartmann. & 84. Bekanntmachung, die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Bieres beziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugten Steuerstellen betreffend; vom 26. October 1869. Mie Bezug auf § 4 der Verordnung, die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Bier betreffend, vom 23. Juli 1867 (Seite 1 86 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1867)0, wird hiermit ein Verzeichniß derjenigen Steuerstellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche in den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem nicht zu dem Letzteren gehörigen Theile des Großherzogthums Hessen zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Biers, beziehungsweise zur Ertheilung der Aus- gangsbescheinigung, befugt sind. Dresden, den 26. October 1869. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Schäfer.