.— Zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus- gehenden inländischen Biers, sowie zur Ertheilung der Aus- gangsbescheinigungs) sind befugt: an der Grenze gegen das Zollvereinsausland. an der Binnengrenze gegen Zollv ereinsstaaten. 311 Im Innern der Staaten sind zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Biers befugt::. Im Fall der Vorabfertig- ung des Biers im Innern der Staaten (Spalte 3) sind — außer den in Spalte 1 u. 2 aufgeführten Aemtern — zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugt: Benennung Ort der Aemter. derselben. Benennung der Aemter. Ort derselben. Ort derselben. Benennung der Aemter. Ort derselben. Benennung der Aemter. . Bemerkungen. 1“ " S— 4. IV. Großherzogthümer Mlecklenburg. Haupt-Steuer- amt Rostock Neb.-Zollamt I. Wismar V. Thüringischer Zoll- und Handels-Perein. Ortseinneh= merei Steueramt ebergangs- Steueramt Haupt- Steueramt Steueramt 7? Viernheim Oberabt- Steinach Wimpfen Hainstadt Seckmauern Vielbrunn Erbach Michelstadt Mosbach Schaafheim Alzey Flomborn Fürfeld vor Worms Mölsheim Monsheim Offstein Pfedders- heim Wachenheim Gefell Lobenstein Lichtenfels (in Bayern) Coburg Römhild Meiningen Haupt- Steueramt Schwerin *) Siehe zu Anfang.