— 351 — B. MXñ Königreich Sachsen. Legitimations-Schein für das Jahr 18 . . .., gültig für den Regierungsbezirk Dem .. . aus. ist zu in Gemäßheit der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 dieser Legitimationsschein ausgestellt worden. Derselbe wird begleitet von. ........... Ort und Datum. Königlich Sächsische Kreisdirection. Gebühr ist bezahlt mit Die gesetzlichen Steuern für den Gewerbebetrieb hat der In- haber besonders zu entrichten. !tt Der Inhaber des Legitimationsscheins ist verpflichtet, diesen während der thatsächlichen Ausübung des Gewerbebetriebs bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörde vor- zuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf Geheiß der Behörde den Betrieb bis zur Abhülfe des Mangels einzustellen. Beschreibung der Person des Inhabers: Statur: Alter: Augen: Haare: Besondere Kennzeichen: Unterschrift des Inhabers.