— 352 — C. Legitimations-Schein nach § 58, 1 und 2 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund, gültig für das Jahr 18 )8 % % Verhauf von Wild /KFOSC zum Verkauf von .. ZWZJJMZZZM ...... ..... ffwzeøfzxszZZFFJUZJMJZUDezeiclcøzejzdmBFZTMFJ ist zum berechtigt. Stellvertreter: Ort und Datum. Unterschrift der hehörde. Gebühr ist bezahlt mit 21½ Ngr. Itiickseite. Der Inhaber des Legitimationsscheins ist verpflichtet, diesen während der thatsächlichen Ausübung des Gewerbebetriebs bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörde vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf Geheiß der Behörde den Betrieb bis zur Abhülfe des Mangels einzustellen. Beschreibung der Person des Inhabers. Signalement des Stellvertreters: Statur: Statur: Alter: Alter: Augen: Augen: Haare: Haare: Besondere Kennzeichen: Besondere Kennzeichen: Unterschrift des Inhabers: Unterschrift des Stellvertreters: