— XxXXIV — Fiscus, s. Sportelfiscus. Fleischwerk, Uebergangssteuer und Verbrauchsabgabe davon — Finanzgeses darüber — — Ausführungsverordnung dazu. Flöha — Bewilligung der von dem dasigen Boischurereine erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen .. ..... Fond, s. Krankenhausfond. Forderungen, deren Veräußerung auf dem Wege öffentlicher Versteigerungen — Gesetz über die Aufhebung des Verbots derselben .... — — Ausführungsverordnung dazu Formulare, s. Druckformulare. Forstdi ebstäh le, sowie einige damit zusammenhängende Vergehungen — Aller- höchste Verordnung darüber auf Grund 8 88 der Verfassungs- urkunde . Fortkommen bei auswärtigen Expeditionen der Sachwalter und des Gerichts- personals — Abänderung und Erweiterung der Vestimmungen i über Gewährung einer Vergütung dafür . . Französischer Wein — dessen Verzollung zu dem Satze von 4 Thlr. — — vom Centner Freiberg — Bemilligung einer oon der dasigen Vorschußbanki in Anspruch ge- nommenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen . Freischule, evangelische, zu Dresden — die Satzungen für dieselbe werden bestätigt . Freiwillige, einjährige, — eine e Declaration des 8 155, 2 der Bundes- Militär- Ersatz= Instruction wegen Prüfung derselben ... Frohna, s. Oberfrohna. G. Gasbeleuchtung zu Annaberg — die Anleihe der Actiengesellschaft für selbige wird genehmigt Gebühren, s. Bürzerrechtsgebühren. Geburten — die bei den israelitischen Religiensgemeinden zu führenden Register darüber .. .. Gehalt ständiger Lehrer, . Schullehrer. Geithain — durch welche Flur die zu Verbindung des Staatseisenbahnhofs bei Geithain mit der Stadt Geithain anzulegende Bahnhofsstraße geführt wird Gemeindeabgaben 2c. — die erecntioische Beitreibung verselben Gemeinden, evangelisch- reformirte: im Königreiche Sachsen, — deren 9— wird bestätigt — Verpflichtung derselben zum Wegebau und zur Unterhaltung — (. Religionsgemeinden, israelitische. endarmerie-Wirthschaftsdepot — der Vertrieb von Druckformularen für die Polizei= und Verwaltungsbehörden ist bei selbigem zu vereinigen General-Direction der Staatseisenbahnen, Königliche, — derselben ist die Verwaltung der an den Staat übergegangenen Borna-Kieritzscher Eisenbahn übertragen worden. ... .. .. Tag. – – 23. März 26. Febr. 26. Febr. 10. Dec. . Mai — 6. Aug. 8. März 1. Febr. 7. April 21. Juli 16. April 29. März 12. Jan. 18. Juli 11. Dec. .März März Seite. 52 fg. 53 fg. 83 fg. 41 fg. 42 361 fg. 136 fg. 275 fg. 275 56 fg. 12 120 343 fg. 261 209 fg. 109 fg. 6 fg. 269 fg. 398 fg. Paragraph. 1—5 1—4 Art. 1—27 1—3 1—7 1—3 1—8