— 33 — 6. einiger Zusätze zu dem Gewerbe- und Personalsteuergesetze durch das Gesetz vom 18. Februar dieses Jahres, und wird es der am Schlusse der ständischen Schrift vom 24. December 1869 beantragten Anregung nicht weiter bedürfen, nachdem ein den An— sichten Unserer Staatsregierung entsprechender Gesetzentwurf wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung von dem Präsidium des Norddeutschen Bundes im Bundesrathe eingebracht worden ist; 7. Verminderung der Instanzen im Administrativ-Justizverfahren durch Gesetz vom 5. Januar dieses Jahres: 8. der Wegebaupflicht durch Gesetz vom 12. Januar dieses Jahres; es ist auch dem in der ständischen Schrift vom 8. Januar dieses Jahres niedergelegten, auf die An- wendung des Zwangsmittels der militärischen Execution bezüglichen Antrage durch eine unterm 13. Januar dieses Jahres an die Kreisdirectionen erlassene Verordnung ent- sprochen worden; b) durch besonderes Deeret, in welchem Unsere Entschließungen auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen: in Betreff des Staatsbudgets auf die Jahre 1870 und 1871 durch Decret vom 22. Februar dieses Jahres, in dessen Gemäßheit das mit den getreuen Ständen vereinbarte Finanzgesetz auf die gedachten Jahre unverweilt erlassen werden wird; e) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen wegen 1. der auf Grund von § 88 der Verfassungsurkunde erlassenen, die Bildung der Geschwornenlisten bei dem Bezirke des Bezirksgerichts Glauchau betreffenden Verord- nung vom 22. Januar 1869 durch die von den getreuen Ständen in der Schrift vom 22. November 1869 nachträglich ertheilte Zustimmung; 2. der ständischer Seits gewählten, in der Schrift vom 19. Februar dieses Jahres benannten Richter zum Staatsgerichtshofe und deren Stellvertreter; 3. der auf den Domänenfonds und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsguts während der Jahre 1866 bis 1868 bezüglichen Nachweisungen und die darin für die Vergangenheit erklärte Genehmigung, sowie zu einigen weiteren Veräußerungen vom Staatsgute ertheilten Ermächtigung; 4. des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1864 bis 1866 durch die ständische Schrift vom 22. Februar dieses Jahres; 5. der Aufhebung der landwirthschaftlichen Abtheilung der Akademie für Forst- und Landwirthe zu Tharandt durch die ständische Schrift vom 18. Februar dieses Jahres und wird den in letzterer enthaltenen Anträgen unter 1 bis 4 entsprochen werden; 6