— 430 — nahme in die unterste Classe nicht vor dem erfüllten 10. Lebensjahre (8 28), durch Theilung der Prima in zwei Abtheilungen, in Prima B. und A., mit je einjährigem Unterrichtscursus von 6 auf 7 Jahre erhöht. Diese beiden Abtheilungen der Prima sind nur bei sehr geringer Schülerzahl in Lehrgegenständen, wo es ohne Nachtheil geschehen kann, z. B. bei dem Unterrichte in der Religion, in den Sprachen, resp. in der Geschichte zu combiniren, in der Regel aber völlig getrennt zu unterrichten. Die Verlängerung des Realschuleurses bezweckt ebensowohl eine wirkliche Erweiter- ung der Lehrziele, als eine angemessenere Vertheilung des Lehrstoffs zu leichterer Be- wältigung desselben Seiten der Schüler und eine Vertiefung des Unterrichts selbst. Die Abschnitt V. des Regulativs vom 2. Juli 1860 §§ 61 bis 96 in Betreff des Lehrplans und der Lehrziele getroffenen Bestimmungen erleiden dadurch, namentlich was die deutsche, lateinische, französische und englische Sprache anlangt, nur insofern eine Veränderung, als die mündlichen und schriftlichen Uebungen in diesen Sprachen in dem für Prima bestimmten Umfange fortzusetzen und die Lehrziele darin für den münd- lichen und schriftlichen Gebrauch dieser Sprachen, sowie für Kenntniß ihrer Literaturen angemessen zu steigern sind. Speciell aber werden folgende Abänderungen resp. Vervollständigungen des Lehr- plans angeordnet: Zu 88 79 und 80. Der Lehrplan für CI. II. und I. B. und A. und das Lehrziel sind also zu vervoll- ständigen: „Mathematische und physikalische Geographie, sowie die Elemente der Astronomie." Zu § 85. Der Lehrplan für Cl. V. ist folgendermaßen zu vervollständigen: Cl. V. 2 Stunden. Im Sommerhalbjahre 2 bis 3 Stunden Elemente der Mineralogie, Botanik: Aus- führliche Beschreibung der sichtbaren Pflanzenorgane. Ferner Cl. II. 1 Stunde, Cl. I.B. und A. 1 Stunde, 6 Mineralogie, Geognosie und Anthropologie. Ferner, unter Wegfall der älteren Fassung in Betreff des Lehrplaus für Physik und Chemie, Physik: Cl. III. 2 Stunden. Die physikalischen Erscheinungen;