— XxXIV — Besteuerung, s. Doppelbesteuerung. Bezirksgerichte Dresden und Freiberg, s. Dresden, Bezirksgericht, und Frei- berg, Bezirksgericht. Bier, s. Braumalzsteuer. Bier und Branntwein — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. Ausust 1868 bei Erhebung der Uebergangs- abgabe davon Blankenau — Genehmigung einer von dem dasigen Vorschußvereine, ein- getragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen Borstendorf — Bewilligung einer von dem dasigen Spar- und Vorschußvereine erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen Brandversicherungscommission — die von verselben nach Maßgabe von 88 29 und 30 der Ausführungsverordnung vom 20. Ocober 1862 zu erlassenden Bekanntmachungen sollen fernerhin nur in der beivziger Zeitung und dem Dresdner Journal erfolgen ... . Branntwein, s. Branntweinsteuer — Steuervergütung. Branntwein und Bier — Anwendung der Vorschriften der Maaß- und Ge— wichtsordnung vom 17. August 1868 bei Erhebung der Uebergangsabgabe davon. Branntweinsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewich ts= ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite 473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con- trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu- führenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu Braumalzsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewichts- ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite 473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con- trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu- führendes inländisches Bier Bücherbestellzettel — Bestimmungen wegen derselben auf Grund des 8 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 Bund, s. Norddeutscher Bund. Bundesgesetz vom 13. Mai 1870 — Ausführungsverordnung dazu wegen. Beseitigung der Doppelbesteuerung der Staatsangehörigen in den Deut- schen Bundesstaaten — — die demselben entgegenstehenden Bestimmungen der die hierländische Gewerbe= und Personalsteuer betreffenden Gesetze und Verordnungen werden außer Wirksamkeit gesetzt — über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Seite 360 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870) — Verordnung zu dessen A Aus- führung, nebst Schema zu einem Heimathsscheine unter □ . —-—tr1ttm1tdem1Ju111871mW1rksamke1t. ——Bercchttgung . Bundesstaaten, Deutsche, — Ausführungsverordnung zu dem Bundesgesetze vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der Staatsangehörigen i in denselben — die dem gedachten Bundesgesetze in den hierländischen Gewerbe= und Personalsteuergesetzen und Verordnungen enthaltenen entgegenstehenden Bestimmungen werden außer Wirksamkeit gesetzt ..... 27. 29. 25. 29. 14. 23. Tag. Dec. Febr. März Jan. .Dee. Aug. Sept. Oct. Febr. .Febr. .Juni Juni .Febr. .Febr. Seite. 357 34 40 3fg. 357 198 fg. 211 fg. 238 fg. 15 fg. 16 82 g. 82 116 15 fg. 16 Paragraph.