— xxviI — Löbau-Ebersbacher Zweigbahn — Richtungslinie derselben Löbau-Zittauer Eisenbahn — deren Uebernahme für Rechnung des Staates — Vertrag deshalb vom 8. December 1870 . — — tie Leitung des Betriebs auf dieser Eisenbahn ist der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen worden — — Auflösung der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft M. Maaß — Längen= und Flächenmaaß-Dismembrationen, s. Grundstückstbeilungen. Maaß= und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite 477 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) — deren Ausführung auf Grund von Art. 21 derselben — das Bestehen einer Königlichen Ober-Aichungs-Commission nebst einer Anzahl von n Aich ämtern vom 1. Januar 1872 an . — — Aichung der Schankgläser — — Anwendung der Vorschriften deiselben bei Erhebung und Controlirung der Branntweinsteuer und Gewährung der Steuervergütung für aus— zuführenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu. . — — desgieichen bei Erhebung der Biermalzsteuer und Gewährung der Steuervergütung für auszuführendes inländisches Bier — — Deutsche, — Beitimmungen wegen der Gewichte für Silbergeld im Anschlusse an § 28 der die Ausführung derselben betreffenden Verord— nung vem 11. August 187171 — — Anwendung der Vorschriften derselben bei Erheben der lebergange abgabe von Branntwein und Bier Malzsteuer, s. Braumalzsteuer. Mandate, s. Postmandate. Marienberg — Bewilligung einer von dem allgemeinen landwirthschaftlichen Vorschußvereine daselbst erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen Mariä Verkündigung, Fest, — Verlegung desselben auf einen Sonntag Maturitätsprüfung — der Realschule zu Zwickau wird das Recht dazu von Ostern 1872 an verliehen Medicinalbehörden — Bestimmungen über die Betheiligung derselben bei der Handhabung der Baupolizei im Interesse der öffentlichen Gesundheits— pflege Militär, Leistungen für dasselbe, – Abänderung und Ebanduns der Aulerhöchsten Verordnung darüber vom 30. November 18607 — — Beilage dazu sub O Militärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten, Einquartierungsregulativ für die Stadt Zwickau. Militärpersonen des Königlich Sächsischen (XII.) Armeecorps — Anmnestie für selbige wegen strafbarer Handlungen, die sie vor ihrer durch den Krieg veranlaßten Einziehung zum Dienste verübt haben. Mylau — eine der dasigen allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbniß= casse bewilligte Rechtsvergünstigung Tag. (10. Juni . 10. Juli 31. 8. 6. 11. 12. 29. 14. 15. 27. 28. 22. 26. 24. Jan. Febr. Oct. Juni Juni .Febr. Sept. Mai Febr. Seite. 95 116 8 fg. 10 fg. 15 263 181 fg. 190 fg. 198 fg. 211 fg. 355 fg. 357 94 128 19 fg. 360 fg. 218 fg. 222 fg. 76 fg. 35 Paragraph. 1—6 1 — 15 1 —28 1—9 1 —5 1 —4 1—6 1—6 1—6