— 29 — Gesctz-und Verorduungsblatt für das Königreich Sachsen. 2. Stück vom Jahre 19871. & 15. Urkunde über die Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Jahre 152# 18717 vom 6. März 1871. W#, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. thun kund und zu wissen: Während des nun beendeten Krieges haben in allen Classen der Bevölkerung Männer und Frauen im patriotischen Aufschwunge gewetteifert, die Leiden des Krieges zu mildern. Um nun Denen, welche sich um die Krankenpflege besonders verdient gemacht, oder durch andere hochherzige und aufopfernde Handlungen während des Krieges ausgezeichnet und ihren patriotischen Sinn bewährt haben, einen Beweis Unserer Anerkennung und Unserer Dankbarkeit zu geben, haben Wir die Stiftung eines Erinnerungskreuzes be- schlossen, welches ohne Unterschied an Männer, Frauen und Jungfrauen verliehen werden kann. Dasselbe soll aus einem broncenen achtspitzigen Kreuze bestehen, welches auf der Vorderseite Unsere Namenschiffre mit der Krone, auf der Rückseite die Jahreszahlen 1372 zeigt, und an einem weißen, mit 3 grünen Streifen der Länge nach durch- zogenen Bande nach den inländischen Orden und Ordensmedaillen auf der linken Brust getragen werden. Den mit diesem Erinnerungskreuze Beliehenen wird an Stelle eines besonderen Decrets ein Exemplar dieser Stiftungsurkunde ausgehändigt. Die für den Verlust der Orden und Ehrenzeichen geltenden Bestimmungen finden auch auf dieses Erinnerungszeichen Anwendung. 1871. 5