— 30 — Nach dem Ableben der Inhaber verbleibt das Erinnerungskreuz im Besitze der Familie. Dresden, am 6. März 1871. Johann. Johann Paul Freiherr von Falkenstein, Ordenscanzler. Wilhelm Bär, Ordenssecretär. 16. Urkunde über die Stiftung des Sidonien-Ordens; vom 14. März 1871. Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 20. 1c. 2c. haben beschlossen, zum Andenken an die Stammmutter der Albertinischen Linie des Hauses Sachsen, Sidonie, die fromme Gemahlin Herzog Albrecht des Beherzten, und in dankbarer Erinnerung an das segensreiche Wirken vieler Frauen und Jungfrauen im Krieg und Frieden auf dem Gebiete der freiwillig helfenden Liebe, zur öffent- lichen Auszeichnung solcher zwar stillen, aber patriotischen Handlungen, und zugleich zur Ermunterung für künftige Zeiten, einen Orden zu stiften, welcher die Benennung „Sidonien-Orden“ führen soll. Zu Ausführung dieser Absicht haben Wir den für Unseren Verdienstorden bestehen- den Ordensrath, welcher in gleicher Weise auch für diesen neuen Orden in Wirksamkeit tritt, beauftragt, Uns einen Statutenentwurf vorzulegen, und nachdem Wir demselben Unsere Genehmigung ertheilt haben, bringen Wir die Statuten im Anschlusse unter □ zur öffentlichen Kenntniß, und verordnen zugleich, daß denselben allenthalben nach- gegangen werde, wollen auch, daß selbige von Unseren Nachfolgern in der Regierung getreulich gehalten und geschützt werden. Dessen zu Urkund haben Wir gegenwärtige Stiftungsurkunde eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 14. März 1871. Johann. Johann Paul Freiherr von Falkenstein.