— 43 — 27. Bekanntmachung, die Berufung der evangelisch -lutherischen Landessynode betreffend; vom 4. April 1871. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die erste Landes— synode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche Sachsen zum 9. Mai 1871 einzuberufen. Indem Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten die für die Synodalwahlen bestellten Commissare hiermit Verordnung, die Wahlversammlung am 26. April dieses Jahres nach vorgängiger rechtzeitiger Bekanntmachung innerhalb eines jeden Wahlbezirks zu veranstalten und das Ergebniß der Wahl dem Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts bei Ueberreichung des Wahlprotokolls spätestens am 28. April dieses Jahres anzuzeigen. Dresden, am 4. April 1871.3 Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. Frhr. v. Falkenstein. Frhr. v. Friesen. Roßberg. Letzte Absendung: am 15. April 1871.