— 48 — & 30. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von den Gemeinden Göppersdorf, Zschoppelshain, Bernsdorf, Beedeln, Fischheim, Steudten, Zöllnitz und Seebitzschen für die von ihnen errichtete Sparcasse erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 26. April 1871. Nochdem mit Allerhöchster Zustimmung das Justizministerium den Gemeinden Göppers- dorf, Zschoppelshain, Bernsdorf, Beedeln, Fischheim, Steudten, Zöllnitz und Seebitzschen auf deren Ansuchen diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der nach- — abgedruckten Bestimmung der Sparcassenordnung der genannten Gemeinden ent- halten ist, zugestanden hat, so wird Dieß hierdurch vorschriftmäßig zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. Dresden, am 26. April 1871. Ministerium der Justiz. D. Schneider. Rosenberg. Sparcassenordnung der Gemeinden Göppersdorf rc. 8 20. Verkümmerungen der eingelegten Gelder, sowie der darüber ausgestellten Spar— cassenbücher, in welchem Wege sie auch nachgesucht werden mögen, finden nicht statt. Doch kann die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Sparcassenbücher nicht gehindert werden. Letzte Absendung: am 5. Mai 1871.